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Als ich mich vor 16 Jahren selbständig machte im Büro einer älteren Kollegin, fiel mir in ihrem Wartezimmer ein Plakat ins Auge mit der Aufschrift "Gehe vorher zum Anwalt". Heute weiß ich, wie richtig dieser Slogan war. Leider hing er am falschen Ort.

Im Laufe meiner Berufstätigkeit habe ich immer wieder feststellen müssen, dass man als Anwalt nicht immer zur Zufriedenheit der Rechtssuchenden helfen kann, wenn nämlich "das Kind schon in den Brunnen gefallen ist". In vielen Ehen, die auseinander gehen, stehen finanzielle Ansprüche (Unterhalt, Zugewinn etc.) im Raum. In der Praxis ist es häufig so, daß ein Ehepartner für den "Papierkram" zuständig ist. Dieser Ehegatte hat natürlich den Überblick über die Finanzen der Eheleute. Der andere Ehepartner hat sich während der Ehe ganz auf ihn verlassen, was in einer intakten Ehe überhaupt kein Problem darstellt. Dies hat aber zur Folge, dass er über die finanziellen Verhältnisse der Eheleute nur im Groben oder teilweise gar nicht informiert ist. Die Loyalität des anderen Ehepartners endet leider sehr häufig bei der Trennung.

Das Gesetz gibt dem unwissenden Ehepartner zwar Auskunftsrechte über das Einkommen/Vermögen des anderen im Unterhaltsrecht und ab dem 1. September 2009 auch im Zugewinnrecht. Man stößt hier aber an faktische Grenzen. Denn wenn der unwissende Ehepartner überhaupt keine Ahnung hat, welche Vermögenswerte (Aktien, Sparverträge etc.) existieren und dies der andere Ehepartner weiß, kann man dessen Angaben auch in einem Prozeß nicht einmal ansatzweise überprüfen.

Erschwerdend kommt hinzu, dass oft die Gelder, das Depot etc. nicht auf Eheleute angelegt ist, sondern allein auf den Ehepartner, der in der Ehe das Finanzielle geregelt hat.

Vor diesem Hintergrund ist es ganz wichtig, wenn Sie den Entschluß zur Trennung erwägen oder Sie den Eindruck haben, daß Ihr Ehepartner mit diesem Gedanken spielt, dass Sie Kopien fertigen von allen Unterlagen, die man braucht in der Unterhaltsberechnung und besonders bei der Vermögensauseinandersetzung.

Folgende Unterlagen sind zu kopieren:
- Gehaltsabrechnungen
- Aktiendepotauszüge
- Sparverträge
- Vermögenswirksame Leistungen
- Sparbuch
- Lebensversicherungen
- Kontostand
- Kaufvertrag von Pkw's, Möbeln etc.
- Versicherungsunterlagen.

Wichtig sind auch Kopien vom Vermögen und Schulden bei der Heirat und Schenkungen/Erbe beider Eheleute während der Ehe.

Denn gerade bei diesen Positionen tauchen in den Prozessen Gelder auf, von denen man während der Ehe noch nie etwas gehört hat. Da sie aus der Sphäre des anderen Ehegatten stammen, ist es um so schwerer, den Gegenbeweis zu führen. Darum ist es so wichtig, im Vorfeld einer Trennung alle relevanten Unterlagen durchzusehen und zu kopieren.

Auch wenn es Ihnen vielleicht unangenehm ist, in den Ordnern und Belegen zu "wühlen", so hat diese Beweissicherung auch ein Gutes. Denn in der Praxis hat sich gezeigt, dass die Ermittlung des Zugewinns auf einer sachlichen Ebene abläuft, wenn alle Zahlen auf dem Tisch liegen und sich der unwissende Ehepartner nicht über den Tisch gezogen fühlt. Dies führt häufig zu einer Gesamtbeendigung der Situation und man kommt nicht in Versuchung, seine Unzufriedenheit aus der Vermögensauseinandersetzung in andere Bereiche zu übertragen.

Ich hoffe diese Hinweise können Ihnen in einer akuten Situation helfen.

Ihre
Dagmar Constantas-Saamen