Um ein Mißverständnis auszuräumen: "Online-Scheidung" darf nicht wörtlich verstanden werden. Eine echte Online-Scheidung, quasi per Mausklick durch den Richter, gibt es nicht! Nur der Informationsaustausch mit dem Scheidungsanwalt erfolgt - bequem, zeitsparend und jederzeit - über das Internet. Das gerichtliche Scheidungsverfahren (Dauer ca. 6 - 9 Monate wegen des Versorgungsausgleichs) läuft wie seit Jahrzehnten ab. Das Trennungsjahr muß abgelaufen sein, es findet ein Gerichtstermin statt, zu dem die Eheleute "persönlich" erscheinen müssen.
Für wen ist eine Online-Scheidung geeignet? Die Online-Scheidung eignet sich nur für Ehegatten, die alle Scheidungsfolgen (Unterhalt, Hausrat, Zugewinn, Umgangsrecht etc.) geklärt und sich über die Einleitung des Scheidungsverfahrens geeinigt haben. In diesem Fall spricht man von einer einvernehmlichen Scheidung. In diesen Fällen stellt das Gerichtsverfahren ein rein formales Verfahren dar. Das Internet erleichtert dem Scheidungswilligen und dem Anwalt die Durchführung einer sogenannten <einvernehmlichen Scheidung>.
Nachteile einer Online-Scheidung Die Betreuung bei einer Online-Scheidung ist unpersönlicher, da man sich grundsätzlich nicht von Angesicht zu Angesicht in der Kanzlei gegenüber sitzt. Diese Betreuung ist aber bei einer einvernehmlichen Scheidung nicht nötig. Selbstverständlich können jeder Zeit Fragen telefonisch, per e-mail, per Telefax oder auch in einem Besprechungstermin geklärt werden. Von diesem Angebot sollte man Gebrauch machen, wenn es im Laufe des Scheidungsverfahrens unerwartet doch zu Auseinandersetzungen bzgl. des Unterhalts, des Zugewinns, des Umgangs etc. kommt. Da es sich bei der Online-Scheidung im Grunde genommen um ein normales gerichtliches Scheidungsverfahren handelt, kann es als "streitiges" Verfahren fortgesetzt werden.
Kosten einer Online-Scheidung Häufig wird leider der Eindruck erweckt, eine Online-Scheidung sei billiger. Dies ist nur insoweit richtig, als man selber Kosten einspart durch den Wegfall von Beratungsterminen etc.. Die Anwaltskosten sind im Gesetz (RVG-Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geregelt, sie dürfen nicht unterschritten werden.
Jeder Anwalt darf bundesweit an allen Familiengerichten auftreten. Deshalb führe ich Scheidungen im gesamten Bundesgebiet durch. Bei größerer Entfernung schalte ich erfahrene Korrespondenzanwälte ein. Mehrkosten fallen für Sie nicht an. Die Gebühren werden intern zwischen den Anwälten geteilt.
Prozeßkostenhilfe Wenn Sie für das Scheidungsverfahren Prozeßkostenhilfe beantragen möchten, finden Sie das entsprechende Formular bei google unter "Prozeßkostenhilfe". Drucken Sie es aus, tragen alle Angaben ein, unterschreiben es und schicken Sie es mir mit den übrigen Unterlagen (Heiratsurkunde etc.) zu. Bitte denken Sie daran, alle Belege wie Gehaltsabrechnungen, Nachweise über Kredite, Kindergeld etc. beizufügen. Viele Richter begnügen sich mit Kopien der Kontoauszüge des letzten Monats, wenn aus ihnen die Einnahmen (Kindergeld, Unterhalt etc.) und Ausgaben (wie Miete, Unterhalt etc.) ersichtlich sind.
Wenn auch Sie die Möglichkeit einer schnellen, zeitsparenden Online-Scheidung nutzen wollen, brauchen Sie nur das Antragsformular auszufüllen, zu unterschreiben und mir den angekreuzten Unterlagen (Heiratsurkunde, evtl. Ehevertrag etc.) abzusenden und das Scheidungsverfahren kann beginnen. Link zum Formular:Online Formular
Dagmar Constantas-Saamen Fachanwältin für Familienrecht